GwG-Identifizierung für Steuerberater: Was das Gesetz verlangt
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Steuerberater ihre Mandanten und gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung identifizieren (§§ 10, 11 GwG). Clario erfasst die Angaben als strukturierte Felder im Mandantenportal. Ausweisdokumente gehen nicht an die KI, und Clario ist kein Archiv.
Was verlangt das Geldwäschegesetz bei der Identifizierung von Mandanten?
Das Gesetz nennt Steuerberater in § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG als Verpflichtete. Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehört nach § 10 Abs. 1 GwG die Identifizierung des Vertragspartners und, falls dieser für einen Dritten handelt, die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten.
Nach § 11 Abs. 1 GwG geschieht das vor Begründung der Geschäftsbeziehung. Bei natürlichen Personen nennt § 11 Abs. 4 Nr. 1 GwG diese Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Die Überprüfung erfolgt nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG anhand eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild.
Diese Seite gibt den Gesetzestext wieder und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
Wie erfasst Clario die Angaben zur Identifizierung?
Clario bietet strukturierte Felder für Ausweisart, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und wirtschaftlich Berechtigten. Für jeden Mandantentyp gibt es die Checklisten-Vorlage „GwG Neumandant Onboarding“. Der Mandant füllt die Angaben im Portal aus und unterschreibt Vollmacht und Datenschutzerklärung digital. Die Kanzlei lädt dafür ihre eigenen PDF-Vorlagen hoch.
Gehen Ausweisdokumente an die KI?
Nein. Für GwG-Dokumente und für Dokumente, die als Ausweis bezeichnet sind, übermittelt Clario keine Bilder an die KI. Alle KI-Funktionen sind standardmäßig aus.
Wer bewahrt die Unterlagen auf?
Clario ist kein Archiv. § 8 GwG verlangt, die erhobenen Angaben aufzuzeichnen und nach Absatz 4 fünf Jahre aufzubewahren. Das erledigt die Kanzlei in ihrem eigenen Archiv. Vor einer Kündigung exportieren Sie die Daten als ZIP, danach werden sie nach 30 Tagen gelöscht.
Mehr zum Ablauf finden Sie auf den Seiten Mandantenportal für Steuerberater und Unterlagen von Mandanten einsammeln.